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Löschung · Verschmelzung: neuer Rechtsform (BP Europa SE) · Rechts­form: SE · Auf­sichts­rats­lis­te Hrb04.05.2010 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 30.04.2010)

Auf einen Blick

Text

Deutsche BP Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-22761 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungspläne vom 29.06.2009 bzw. 30.06.2009 bzw. 04.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.08.2009 und der Hauptversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 17.08.2009, 15.01.2010, 15.01.2010 und 17.08.2009 mit folgenden Gesellschaften verschmolzen: - BP Austria Aktiengesellschaft, Wiener Neudorf, Österreich (Firmenbuch FN 70942b), - BP Belgium NV/SA, Berchem, Belgien (Zentrale Unternehmensdatenbank, Nr. 0404.610.160, Register juristischer Personen von Antwerpen), - BP Mojave Nederland NV, Rotterdam, Niederlande (Niederländisches Handelsregister der Industrie- und Handelskammer, Nr. 24448837) und - BP Polska SA, Krakau, Polen (Gesellschaftsregister beim Bezirksgericht für den zentralen Stadtbezirk Krakau, Nationales Gerichtsregister, Abt. für Handelssachen, Nr. KRS 314909), unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Die Verschmelzung der Gesellschaften auf die Deutsche BP Aktiengesellschaft als übernehmenden Rechtsträger unter gleichzeitigem Formwechsel in eine SE ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (BP Europa SE mit Sitz in Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 113611) am 30.04.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche BP AG, Hamburg.