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Verschmelzung: Deutsche Aussenhandels-GmbH Hrb08.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.07.2010)

Text

Dresdner Lateinamerika Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-20354 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.07.2010 mit der Deutsche Aussenhandels-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 3855) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dresdner Lateinamerika AG, Frankfurt a. Main.