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Verschmelzung: Kaffee Partner Holding GmbH Hrb12.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.07.2010)

Auf einen Blick

Text

Zweihundertvierundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft Dammtor mbH,
Ungenannte Str. ??, D-20354 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.06.2010 mit der Kaffee Partner Holding GmbH mit Sitz in Wallenhorst (AG Osnabrück HRB 200376) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Zweihundertvierundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft Dammtor mbH, Hamburg.