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Vst.: Gerhard Schwarzer · Nicht mehr Vst. (1 Person) · Verschm.: Companion Holding GmbH · Nicht mehr Beherrschung: Companion Holding GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: Companion Holding GmbH … Hrb02.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.07.2010)
Auf einen Blick
Text
Finance & Friends Assekuranzmakler Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-22453 Hamburg
. Die Hauptversammlung vom 10.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Ziffer 2 (Vertretungsbefugnisse des Vorstands) beschlossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands ernannt, so erhält dieser Einzelvertretungsbefugnis. Nicht mehr Vorstand: ????, ??????? Dr., Kiel, *??.??.????. Bestellt Vorstand: Schwarzer, Gerhard, Aukrug, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 10.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.05.2010 mit der Companion Holding GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 10830 KI) verschmolzen. Der mit der Companion Holding GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 10830 KI) am 28.05.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Konfusion beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: F&F Makler AG, Hamburg.