HRB 724707:
C E - Holding GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-74172 Neckarsulm. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 mit Nachtrag vom 08.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "
C E - International GmbH", Neckarsulm (
Amtsgericht Stuttgart HRB 107113) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "
Lidl Stiftung & Co. KG", Neckarsulm (
Amtsgericht Stuttgart HRA 102314) am 09.11.2007 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist aufgrund der Verschmelzung mit der "
C E - International GmbH", Neckarsulm (
Amtsgericht Stuttgart HRB 107113) durch Konfusion erloschen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach
§ 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach
§ 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.