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Löschung · Verschmelzung: MTH Motor-Technik-Handelsgesellschaft mbH & Co. KG Hrb22.12.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 21.12.2009)
Auf einen Blick
Text
Raffay GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-20259 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2009 mit der KG "MTH" Motor-Technik-Handelsgesellschaft mbH & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 87883) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 21.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raffay GmbH & Co. KG, Hamburg.