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Verschmelzung: Neuhof Hafengesellschaft mbH, Noblee & Thörl GmbH Hrb02.11.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.10.2009)
Auf einen Blick
Text
ADM Hamburg Aktiengesellschaft,
Hamburg, Nippoldstr. 117, 21107 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Noblee & Thörl, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 3697) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Neuhof Hafengesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 11062) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ADM Hamburg AG, Hamburg.