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Verschmelzung: Friedrich Friedrich, Darmstädter Speditions- und Möbeltransportgesellschaft mbH Hrb04.01.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.12.2006)
Text
Gebrüder Friedrich Internationale Möbeltransporte GmbH, Darmstadt (
Ungenannte Str. ??, D-64293 Darmstadt
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Friedrich Friedrich, Darmstädter Speditions- und Möbeltransportgesellschaft mbH mit Sitz in Griesheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 3584) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gebrüder Friedrich Internationale Möbeltransporte GmbH, Darmstadt.