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Verschmelzung: SBI Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH Hrb16.04.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.04.2010)

Text

SBI Spanheimer Bornemann Großmann Beratende Ingenieure für Verkehrstechnik GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22089 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.12.2009 mit der SBI Spanheimer Bornemann Ingenieure - Beratende Ingenieure für Bauwesen und Vermessung GmbH mit Sitz in Hamburg (künftig: SBI Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH) (AG Hamburg HRB 22864) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 15.04.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SBI Spanheimer Bornemann Großmann Beratende Ingenieure für Verkehrstechnik GmbH, Hamburg.