Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

22. ordentlichen Hauptversammlung Ureg 05.11.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Deutsche Saatveredelung AG

Lippstadt (Westfalen)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 9. Dezember 2025, um 14:00 Uhr

im Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf,
Ungenannte Str. ??, D-59505 Bad Sassendorf

stattfindenden

22. ordentlichen Hauptversammlung

ein.


Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Friedhelm Hüneke

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024/2025 nebst Lagebericht des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024/2025 in Höhe von EUR 311.613,50 eine Dividende von EUR 0,05 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 311.613,50, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 6.391.148,51 an die Aktionäre auszuschütten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, Bielefeld, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu bestellen.

7.

Verschiedenes


Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten 5 Tage vor der Hauptversammlung nicht statt.

Ein Aktionär darf sich anlässlich einer Hauptversammlung nur von anderen Aktionären der Gesellschaft, seinen Angehörigen im Sinne von § 15 AO (Abgabenordnung) oder, sofern es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt, durch Organmitglieder des Vertretungsorgans oder durch Mitarbeiter vertreten lassen. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen sich ebenfalls durch Mitarbeiter ihres Betriebes vertreten lassen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, soweit der Vertreter unter Berücksichtigung der in seinem Eigentum stehenden Aktien insgesamt mehr als 10 % des Grundkapitals vertreten würde.

Der Jahresabschluss zum 30.06.2025, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

Lippstadt, im Oktober 2025

Deutsche Saatveredelung AG

Dr. Eike Hupe
Vorstand
Clive Krückemeyer
Vorstand

 

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Saatveredelung AG, Lippstadt.