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Löschung · Verschmelzung: ADM Hamburg AG Hrb02.11.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 30.10.2009)
Auf einen Blick
Text
Noblee & Thörl, Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Ungenannte Str. ??, D-21079 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 5114) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden ADM Hamburg AG am 30.10.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Noblee & Thörl GmbH, Hamburg.