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Verschmelzung: AMB Generali Pensionsfonds AG · Name: Generali Deutschland Pensor Pensionsfonds AG · Satzung Hrb07.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.09.2009)
Auf einen Blick
Text
PENSOR Pensionsfonds AG,
Ungenannte Str. ??, D-20097 Hamburg
. Die Hauptversammlung vom 03.08.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Generali Deutschland Pensor Pensionsfonds AG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der AMB Generali Pensionsfonds AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76908) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Generali Pensionsfonds AG, Frankfurt a. Main.