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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb05.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.08.2009)
Auf einen Blick
Text
EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG,
Hamburg, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 08.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2009 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 08.06.2009 mit folgenden Gesellschaften verschmolzen: - EDEKA Treuhand Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 12003); - EBK-EDEKA Betriebsberatungs- und Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 12162); - Immobilien und Treuhand GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 53413). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, Hamburg.