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Verschmelzung: Pflegehilfe Hamburg gGmbH - ein Unternehmen des Arbeiter Samariter Bundes Hrb30.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.06.2009)

Auf einen Blick

Text

Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-20357 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2009 mit der - Pflegehilfe Hamburg gGmbH - ein Unternehmen des Arbeiter Samariter Bundes mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 62086) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH, Hamburg.