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Hamburg
ISIN DE0006177033
WKN 617 703
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, 17. Oktober 2007, um 14:00 Uhr
im Radisson SAS Hotel, Hamburg, Ballsaal C+D,
Ungenannte Str. ??, D-20355 Hamburg
,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der REpower Systems AG ein.
TAGESORDNUNG
1)
Änderung des § 3 Abs. 2 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 3 Abs. 2 der Satzung wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: "(2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des unmittelbar darauf folgenden Jahres. Der Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. März 2008 ist ein Rumpfgeschäftsjahr."
Zurzeit lautet § 3 Abs. 2 der Satzung wie folgt: "2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr."
Der Verkauf von Windenergieanlagen ist durch einen stark zyklischen Geschäftsverlauf innerhalb eines Jahres gekennzeichnet, mit erheblich zunehmendem Umsatz im letzten Quartal eines jeden Kalenderjahres und einem eher auftragsschwachen ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres. Ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, führt dies zu einem untypischen und nicht repräsentativen Ergebnis im ersten Quartal. Um den hierdurch erzeugten, nicht zutreffenden Eindruck zu vermeiden und damit eine bessere und sachgerechtere Unterrichtung der Aktionäre über den Geschäftsverlauf zu ermöglichen, haben sich Vorstand und Aufsichtsrat entschlossen, das Geschäftsjahr umzustellen. Darüber hinaus beabsichtigt der neue Großaktionär Suzlon, die REpower Systems AG zukünftig zu konsolidieren. Das Geschäftsjahr von Suzlon lautet bereits jetzt auf den 31. März. Die Umstellung des Geschäftsjahres der REpower Systems AG würde also auch der Harmonisierung mit dem neuen Großaktionär dienen.
Das für die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum steuerlich erforderliche Einvernehmen des Finanzamts Hamburg liegt vor.
2)
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis 31. März 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-
Ungenannte Str. ??, D-20459 Hamburg
, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der REpower Systems AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis 31. März 2008 zu wählen.
Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 8.993.376,00 EUR und ist eingeteilt in 8.993.376 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Davon resultieren 62.500,00 EUR bzw. 62.500 Stückaktien aus einer bedingten Kapitalerhöhung im Juli 2007 im Zusammenhang mit einem Aktienoptionsplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der REpower Systems AG. Junge Aktien aus einer bedingten Kapitalerhöhung werden üblicherweise erst nach Geschäftsjahresende beim Handelsregister angemeldet. Daher weicht das hier angegebene Grundkapital in seiner Höhe um
62.500,00 EUR von dem im Handelsregisterauszug befindlichen Wert ab. Die Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung sind dennoch voll stimmberechtigt.
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 8.993.376.
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung und Berechtigungsnachweis bis spätestens am siebten Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, den 10. Oktober 2007, der Gesellschaft unter der angegebenen Adresse zugegangen sind:
REpower Systems AG
c/o Dresdner Bank AG,
OSS SO Hauptversammlungen
Jürgen-Ponto-Platz 1
60301 Frankfurt am Main
Der Berechtigungsnachweis hat in Form eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut zu erfolgen. Der Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis erbracht hat.
Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt.
Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten eines Aktionärs, beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden kann.
Die REpower Systems AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und den Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15. Oktober 2007, 24.00 Uhr MESZ (Zugang) an die in dem Vollmachtsformular genannte Anschrift zu senden oder zu faxen.
Die Vollmachten an Stimmrechtsvertreter sind schriftlich, per Post, Telefax oder elektronisch zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG
Soweit Aktionäre von ihrem Recht, Gegenanträge und Wahlvorschläge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zu übersenden, Gebrauch machen wollen, sind die Gegenanträge und Wahlvorschläge ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
REpower Systems AG
Hauptversammlung
Alsterkrugchaussee 378
22335 Hamburg
Telefax: +49 40 5 39 30 - 737
E-Mail: ir@repower.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter www.repower.de/hauptversammlung zugänglich machen.
Hamburg, im September 2007
REpower Systems AG
Der Vorstand
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