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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG - Beschluss des Vorstands über die Einziehung eigener Aktien und Herabsetzung des Grundkapitals Ureg 16.07.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kennnummer 520000
ISIN DE000520000?

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG:
Beschluss des Vorstands über die Einziehung eigener Aktien
und Herabsetzung des Grundkapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft vom 29. April 2020 hat den Vorstand ermächtigt, auf der Grundlage dieser Ermächtigung oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann ganz oder in Teilen, das heißt auch mehrfach, erfolgen.

Auf dieser Grundlage hat der Vorstand mit Wirkung zum 12. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, 900.000 eigene Aktien einzuziehen und das Grundkapital der Beiersdorf Aktiengesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil in Höhe von EUR 900.000,00 herabzusetzen. Dies entspricht rund 0,36 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.

Das Grundkapital der Beiersdorf Aktiengesellschaft beträgt nach der Einziehung EUR 248.100.000,00 und ist in 248.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 eingeteilt.

 

Hamburg, im Juli 2024

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Beiersdorf AG, Hamburg.