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Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 20.12.2010 (4 IE 499/10) wurde der Gesellschaft ein allgemeines … Hrb28.12.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2010)

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Rudolf Bohnacker Systeme GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-89616 Rottenacker
. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 20.12.2010 (4 IE 499/10) wurde der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt ( § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rudolf Bohnacker Systeme GmbH, Rottenacker.