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Ordentliche Hauptversammlung Ureg30.04.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Schlenk SERoth OT BarnsdorfWertpapier-Kenn-Nr. 527 400
Tagesordnung
Auslage von Unterlagen Der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrates liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Schlenk SE, Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 9 der Satzung der Schlenk SE diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden. Bei Aktionären mit Inhaberaktien ist darüber hinaus Voraussetzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, dass der Aktionär der Gesellschaft seine Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts zusammen mit der Anmeldung nachweist. Bei Aktionären mit Namensaktien ergibt sich die Berechtigung des Aktionärs aus einem Abgleich seiner Anmeldung mit dem Aktienregister der Gesellschaft. Die Anmeldung und bei Inhaberaktien zusätzlich der Berechtigungsnachweis, ein von der Depotbank in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes, sind der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse zu übermitteln: Schlenk SE
Die Anmeldung und bei Inhaberaktien zusätzlich der Berechtigungsnachweise müssen der Gesellschaft spätestens am Montag, 03.06.2024, zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich bei Inhaberaktien auf den 20.05.2024, 0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung zugehen. Werden Inhaberaktien nicht in Depots gehalten, so kann der Nachweis auch von der Gesellschaft gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Solche nicht vom depotführenden Institut ausgestellten Nachweise sind ebenfalls spätestens bis zum 03.06.2024 bei der Gesellschaft einzureichen. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax, per Computer-Fax oder in anderer vergleichbarer Form erteilt werden. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Anträge von Aktionären Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir zu richten an: Schlenk SE, Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt bzw. zugänglich gemacht.
Roth-Barnsdorf, Mai 2024 Der Vorstand |
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schlenk SE, Roth.
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