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Verschmelzung: Vattenfall Europe Hamburg AG · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb04.05.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.04.2009)

Auf einen Blick

Text

Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22297 Hamburg
). Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.04.2009 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.04.2009 mit der Vattenfall Europe Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 75503) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg.

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