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Verschmelzung (3 Firmen) · Anschrift · Zweig­nie­der­las­sung Hrb29.10.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.10.2010)

Auf einen Blick

Text

Betonbau GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-68753 Waghäusel
. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-68753 Waghäusel
. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz:
Ungenannte Str. ??, D-04435 Schkeuditz
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-04435 Schkeuditz
;
Ungenannte Str. ??, D-31167 Bockenem
, Geschäftsanschrift: Im
Ungenannte Str. ??, D-31167 Bockenem
;
Ungenannte Str. ??, D-85092 Kösching
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-85092 Kösching
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 13.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaften mbH "Betonbau GmbH", Schkeuditz (Amtsgericht Leipzig HRB 2229), "Betonbau GmbH", Bockenem (Amtsgericht Hildesheim HRB 353) und "Betonbau GmbH", Kösching (Amtsgericht Ingolstadt HRB 274) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Betonbau GmbH & Co. KG, Waghäusel.