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Personen · Übernahme: Manfred Müller Metallbearbeitung Inh. Michael Müller e. K. · Ausgliederung: Manfred Müller Metallbearbeitung Inh. Michael Müller e. K Hrb20.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.09.2010)

Auf einen Blick

Text

M. Müller Metallbearbeitung GmbH & Co. KG,
Albstadt, Vor dem Weißen Stein 8, 72461 Albstadt
. Der e. K. Müller, Michael, Albstadt, *??.??.???? hat als Inhaber der Firma "Manfred Müller Metallbearbeitung Inh. Michael Müller e. K.", Albstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 400951) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: M. Müller Metallbearbeitung GmbH & Co. KG, Albstadt.