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Pers.haft.Gesellschafter: POLYTEC Composites Verwaltungs GmbH · Übernahme: POLYTEC Composites Germany GmbH & Co. KG · Spaltung: POLYTEC Composites Germany GmbH & Co. KG Hrb03.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2010)

Auf einen Blick

Text

POLYTEC Industrielackierungen GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-76437 Rastatt
. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: POLYTEC Composites Verwaltungs GmbH, Kraichtal (Amtsgericht Mannheim HRB 702934). Die KG unter der Firma "POLYTEC Composites Germany GmbH & Co. KG", Kraichtal (Amtsgericht Mannheim HRA 701375) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2010 mit Nachtrag vom 30.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2010 und 30.08.2010 den Teilbetrieb "Lackierwerk Rastatt" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: POLYTEC Industrielackierungen GmbH & Co. KG, Rastatt.