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Nicht mehr Beherrschung: MINERALBRUNNEN ÜBERKINGEN-TEINACH Beteiligungs GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: MINERALBRUNNEN ÜBERKINGEN-TEINACH Beteiligungs GmbH Hrb23.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Mineralbrunnen Teinach GmbH, Bad Teinach-
Zavelstein, Badstraße 41, 75385 Bad Teinach-Zavelstein
. Der zwischen der Gesellschaft und der "MINERALBRUNNEN ÜBERKINGEN-TEINACH Beteiligungs GmbH", Bad Überkingen (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRB 540728) am 06.11.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 01.06.2010 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mineralbrunnen Teinach GmbH, Bad Teinach-Zavelstein.