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Verschmelzung: ZHW Formenbau GmbH · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb06.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2010)

Auf einen Blick

Text

HUMMEL AG,
Denzlingen, Lise-Meitner-Str. 2, 79211 Denzlingen
. Die Hauptversammlung vom 24.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektrontechnischen und elektronischen Artikeln aller Art, insbesondere sämtlicher elektrotechnischer Artikel für Maschinen-, Anlagen- und Gebäudetechnik, Apparat- und Gerätebau, Geräte sowie Serviceleistungen auf diesen Gebieten und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Heizungs- und Sanitärprodukten aller Art, Gebäudetechnik sowie der dazugehörigen Peripherieartikel und Serviceleistungen auf diesen Gebieten und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Metall- und Kunststofferzeugnissen aller Art sowie die Ausführung von Serviceleistungen auf diesen Gebieten und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Werkzeugen aller Art sowie die Ausführung von Serviceleistungen auf diesen Gebieten und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZHW Formenbau GmbH", Endingen am Kaiserstuhl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 270230) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HUMMEL AG, Denzlingen.