Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Genossenschaft Raiffeisen-Warengenosenschaft Unterkirnach eG Hrb 20.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.08.2010)

Auf einen Blick

Text

ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG, Karlsruhe (
Ungenannte Str. ??, D-76137 Karlsruhe
). Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.05.2010 und 30.06.2010 die Genossenschaft "Raiffeisen-Warengenosenschaft Unterkirnach eG", Unterkirnach (Amtsgericht Freiburg GnR 600036) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG, Karlsruhe.