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Verschmelzung: Genossenschaft ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG Hrb23.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Raiffeisen-Warengenossenschaft Unterkirnach eG, Unterkirnach (
Ungenannte Str. ??, D-78089 Unterkirnach
). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.05. bzw. 30.06.2010 mit der Genossenschaft "ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim GnR 100082) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen-Warengenossenschaft Unterkirnach eG, Unterkirnach.