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Löschung · Verschmelzung: Mayer GmbH & Co. KG Hrb09.08.2010 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 03.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Gebr. Schön GmbH, Schramberg, H.A.U. 44, 78713 Schramberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KG unter der Firma "Gebr. Mayer GmbH & Co. KG, Kunststoffspritzteile", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 724627) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gebr. Schön GmbH, Schramberg.