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Verschmelzung: Ingenieurbüro Ottenstein GmbH Kälte Hrb06.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.08.2010)
Auf einen Blick
Text
TWM Ottenstein GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-68169 Mannheim
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ingenieurbüro Ottenstein GmbH Kälte, Klima, Luftaufbereitung", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 2364) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TWM Ottenstein GmbH, Mannheim.