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Verschmelzung: Presse Service Rhein-Neckar GmbH · Anschrift Hrb30.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.07.2010)

Auf einen Blick

Text

Verlags-Beteiligung Mannheim GmbH, Mannheim, O 6, 2, 68161 Mannheim. Neue Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-67659 Kaiserslautern. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Presse Service Rhein-Neckar GmbH", Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein HRB 4571) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Verlags-Beteiligung Mannheim GmbH, Kaiserslautern.

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