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Verschmelzung: Sika Deutschland GmbH Hrb26.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.07.2010)

Auf einen Blick

Text

Sika Dichtstoffe GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-70439 Stuttgart
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sika Deutschland GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23319) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sika Dichtstoffe GmbH, Stuttgart.