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Verschmelzung: Netviewer GmbH Hrb09.07.2010 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 02.07.2010)

Auf einen Blick

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Netviewer AG, Ungenannte Str. ??, D-76133 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 29.06.2010 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "VRC-Visual Realtime Communication AB", Stockholm/Schweden (Amtsgericht Handelsregister (Bolagsverket) Stockholm/Schweden org.nummer 556744-7155) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB Grenzüberschreitender Verschmelzung der VRC-Visual Realtime Communication AB, Stockholm/Schweden auf die Netviewer GmbH, Karlsruhe/ Bundesrepublik Deutschland.. Der Entwurf des Verschmelzungsplans, aufgrund dessen die VRC-Visual Realtime Communication AB mit dem Sitz in Stockholm/Schweden, als übertragende Gesellschaft mit der Netviewer GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe, Bundesrepublik Deutschland, als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden soll, wurde am 29.06.2010 beim Amtsgericht Mannheim zu HRB 703183 eingereicht. Angaben gemäß § 122 d S. 2 Nr.2-4 UmwG: 1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften. Die Firma der übertragenden Gesellschaft lautet: VRC-Visual Realtime Communication AB. Der Sitz der übertragenden Gesellschaft ist Stockholm/Schweden. Die übertragende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem schwedischem Recht. Die Firma der übernehmenden Gesellschaft lautet: Netviewer GmbH Der Sitz der übernehmenden Gesellschaft ist Karlsruhe, Bundesrepublik Deutschland. Die übernehmende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Rechts. 2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind: VRC-Visual Realtime Communication AB., Handelsregister Stockholm (Bolagsverket) org.nummer 556744-7155. Netviewer GmbH, Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim HRB 703183. 3. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Den Gläubigern der Netviewer AG ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der Netviewer AG des Amtsgerichts Karlsruhe bekannt gemacht ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gemäß Kapitel 23, § 23 SCA, kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und der Übernehmenden Gesellschaft gegen den Gemeinsamen Verschmelzungsbeschluss Widerspruch anmelden. Falls ein Gläubiger dem gemeinsamen Verschmelzungsplan widerspricht, soll das schwedische Handelsregister die Angelegenheit an das zuständige Gericht weiterleiten. Sofern rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, gibt das Gericht der Verschmelzung dennoch statt, soweit Nachweis erbracht ist, dass der Anspruch des widersprechenden Gläubigers vollständig befriedigt wurde oder ausreichende Sicherheiten gestellt wurden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100 - prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte derGläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligtenGesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Netviewer AG,Ungenannte Str. ??, D-76133 Karlsruhe und bei der VRC-Visual Realtime

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GoTo Technologies Germany GmbH, Dresden.

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