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Zweite Aufforderung zur Einreichung der Globalurkunde der Rheinmetall Automotive AG Ureg20.10.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
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Rheinmetall Automotive AGNeckarsulmZweite Aufforderung zur Einreichung der Globalurkunde der Rheinmetall Automotive AGDie Hauptversammlung der Rheinmetall Automotive AG (vormals KSPG AG) vom 9. September 2016 hat beschlossen, die Firma der Gesellschaft von „KSPG AG“ in „Rheinmetall Automotive AG“ zu ändern. Die Satzungsänderung wurde am 30. September 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Durch die Änderung der Firma ist der Inhalt der Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden. Wir richten deshalb an die Aktionäre der Gesellschaft die zweite Aufforderung, bis zum Ablauf des 01.01.2026 die auf die frühere Firma „KSPG AG“ lautende Globalurkunde bei der Hauptverwaltung der Rheinmetall Automotive AG in der Karl-Schmidt-Straße 2-8, 74172 Neckarsulm , zur Berichtigung und Ausgabe einer neuen, auf die Firma „Rheinmetall Automotive AG“ lautenden Globalurkunde einzureichen.Sollte die Globalurkunde trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht eingereicht werden, wird sie mit Genehmigung des Amtsgerichts Heilbronn vom 10.09.2025 (Az: 21 II 93/25) für kraftlos erklärt. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunde wird durch die Rheinmetall Automotive AG eine neue Globalurkunde ausgegeben und fortan bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt.
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm.
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