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Vorstand: Günter Haug, Matthias Taft, Harald Wilbert · Prokura (8 Personen) · Formwechsel: BayWa r.e. renewable energy GmbH · Anschrift · Kapital: 980.392 € · Unternehmensgegenstand Hrb 01.04.2021 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 31.03.2021)
Auf einen Blick
Text
HRB 264823: BayWa r.e. AG,
München, Arabellastraße 4, 81925 München
. Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.03.2021. Geschäftsanschrift:
Arabellastraße 4, 81925 München
. Gegenstand des Unternehmens: sämtliche Tätigkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere die Entwicklung, Planung, Projektierung, Finanzierung, Herstellung, schlüsselfertige Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Gewinnung, Speicherung und Nutzung von Energie aus erneurbaren Energiequellen einschließlich Betriebsführung, Service und Beratung Dritter sowie der Handel mit solchen Anlagen und Anlagenkomponenten und der Handel und Verkauf von Energie. Grundkapital: 980.392,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Haug, Günter, Tübingen, *??.??.????; Taft, Matthias, Wörthsee, *??.??.????; Wilbert, Harald, München, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bittkau, Tobias, München, *??.??.????; ???????, ??????, Freiburg im Breisgau, *??.??.????; ??????????, ???, München, *??.??.????; Hanisch, Thomas, Waakirchen, *??.??.????; ??????, ?????, Gomaringen, *??.??.????; Dr. Ortmann, Benedikt, Freiburg im Breisgau, *??.??.????; Rothenanger, Alexander, München, *??.??.????; Steegmann, Tobias, Icking, *??.??.????. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BayWa r.e. renewable energy GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160344). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BayWa r.e. AG, München.