FANUC EUROPE GmbH, Neuhausen auf den
Ungenannte Str. ??, D-73765 Neuhausen auf den Fildern. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 26.03.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträgers vom 07.06.2010 mit der Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht (übernehmender Rechtsträger) "Fanuc CNC Europe SA", Echternach / Luxemburg (luxemburgisches Register für Handel und Gesellschaften Nr. B 105.115) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach
§ 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.