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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2008 Ureg 29.07.2008 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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promedtheus Informationssysteme für die Medizin AG

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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2008

 

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung 2008 ein, welche am Freitag, den 29. August 2008 um 11 Uhr im "Hotel-Restaurant Burg Wegberg", Burgstraße 8 in 41844 Wegberg stattfindet.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

 

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007.

 
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2007

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2007 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 6.604,09 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007

 

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

 
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

 
5.

Satzungsänderungen: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderungen vor:

 
 

§ 3 "Bekanntmachungen"

 

Bisheriger Wortlaut: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger.

 

Neuer Wortlaut: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt.

 
 

§ 6 "Kapitalerhöhung", Absatz (3):

 

Bisheriger Wortlaut: Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31.12.2005 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 115.040,67 EURO durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe zu erhöhen.

 

Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien. Der auf die einzelne Stückaktie entfallende Betrag muss 2,56 EURO entsprechen.

 

Neuer Wortlaut: Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31.12.2012 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 115.040,67 EURO durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe zu erhöhen.

 

Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien. Der auf die einzelne Stückaktie entfallende Betrag muss 2,56 EURO entsprechen.

 
 

§ 10 "Einberufung und Beschlussfassung", Absatz (2):

 

Bisheriger Wortlaut: Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche, telegrafische oder fernschriftliche Beschlussfassungen zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht

 

Neuer Wortlaut: Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss. Außerhalb der Sitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, elektronische, telekopierte oder fernmündliche Stimmabgabe sowie im schriftlichen Umlaufverfahren zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.

 
 

§ 10 "Einberufung und Beschlussfassung", Absatz (3):

 

Bisheriger Wortlaut: Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden, im Falle seiner Abwesenheit des ersten Stellvertreters und im Falle der Abwesenheit beider, die des zweiten Stellvertreters, bei Wahlen das Los.

 

Neuer Wortlaut: Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

 
 

§ 13 "Ort und Einberufung", Absatz (1):

 

Bisheriger Wortlaut: Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Sie findet am Sitz der Gesellschaft statt.

 

Neuer Wortlaut: Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat einberufen. Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort desselben Bundeslandes statt.

 
 

§ 14 "Teilnahmerecht":

 

Bisheriger Wortlaut: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden nur die Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder sich rechtzeitig durch Vorlage der Aktienurkunde oder der Bestätigung eines Notars oder einer Wertpapiersammelbank, wonach die Aktien bis zum Ablauf der Hauptversammlung hinterlegt sind, legitimieren.

 

Sind alle Aktionäre erschienen oder vertreten, so kann darauf verzichtet werden, soweit kein Aktionär widerspricht.

 

Neuer Wortlaut: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden nur die Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder sich bis 7 Tage vor der Hauptversammlung durch Vorlage der Aktienurkunde oder der Bestätigung eines Notars oder einer Wertpapiersammelbank, wonach die Aktien bis zum Ablauf der Hauptversammlung hinterlegt sind, legitimieren.

 

Sind alle Aktionäre erschienen oder vertreten, so kann darauf verzichtet werden, soweit kein Aktionär widerspricht.

 
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat nach § 101 AktG.

 

Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §96, Abs. 1 AktG i.V.m. §9 Abs. 1 der Satzung nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

 

Die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder sind satzungsgemäß bis Ende der HV im Jahre 2013 (HV, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt) gewählt.

 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:
a)

Herr Prof. Dr. Peter Haas, Professor für Medizinische Informatik, Dortmund

b)

Herr ?????? ???????, Diplom-Informatiker der Medizin, Bremen

c)

Herr Stefan Fritz, Diplom-Physiker, Aachen

 
 

Die HV ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

 

II.
Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Beginn der Hauptversammlung durch die Vorlage der Aktienurkunde oder der Bestätigung eines Notars oder einer Wertpapiersammelbank, wonach die Aktien bis zum Ende der Hauptversammlung hinterlegt sind, legitimieren.

 

Aus organisatorischen Gründen wird um eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung / Anforderung von Eintrittskarten zur Hauptversammlung gebeten, möglichst bis zum 22.08.2008.

 

Erkelenz, im Juli 2008

Der Vorstand

 

Hinterlegungsstelle ist:
Sparkasse Aachen
Münsterplatz 7-9
D-52059 Aachen

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: promedtheus Informationssysteme für die Medizin AG, Eppelheim.