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Formwechsel: Eckart GmbH Hrb 17.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Eckart GmbH & Co. KG, Fürth (
Ungenannte Str. ??, D-90763 Fürth
). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Eckart GmbH" mit dem Sitz in Fürth beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebende Register wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Eckart GmbH, Hartenstein.