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Vorstand (1 Person) · Formwechsel: HB-Tech GmbH Deutschland · Anschrift · Kapital: 50.000 € · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb07.06.2010 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 31.05.2010)

Auf einen Blick

Text

HB-Tech AG Deutschland,
Ungenannte Str. ??, D-72770 Reutlingen
. Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.12.2009 mit Nachtrag vom 25.05.2010. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-72770 Reutlingen
. Gegenstand: Handel mit regenerativen Energien. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: ????, ????, Eningen unter Achalm, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HB-Tech GmbH Deutschland", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 725805) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HB-Tech AG Deutschland, Reutlingen.