Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb25.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.06.2010)

Auf einen Blick

Text

SAP AG,
Walldorf, Dietmar-Hopp-Allee 16, 69190 Walldorf
. Die Hauptversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital), § 4 Abs. 6 (Bedingtes Kapital IIIa) und § 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital VI) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 08.06.2010 hat weiterhin die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 3 (Einberufung der Hauptversammlung), § 18 Abs. 2 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung) sowie die Ergänzung von § 18 um die Absätze 5 und 6, die Änderung von § 19 Abs. 2 (Stimmrecht) und § 20 Abs. 4 (Vorsitz und Leitung der Hauptversammlung, Bild- und Tonübertragung) und § 16 Abs. 2 bis 4 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 08.06.2010 hat sodann die Streichung von § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital I) und § 4 Abs. 7 (Genehmigtes Kapital II) und § 4 Abs. 5a (Aufhebung Genehmigtes Kapital Ia) und die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital I ) beschlossen. Durch weiteren Beschluss wurde die Streichung von § 4 Abs. 7a (Aufhebung Genehmigtes Kapital IIa ) und die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 7 (Genehmigtes Kapital II ) beschlossen. Sodann wurde durch weiteren Beschluss § 4 (Grundkapital und Aktien) um einen neuen Absatz 11 (Genehmigtes Kapital III) ergänzt. Bedingtes Kapital IIIa gem. Anpassungsbeschluss der Hauptversammlung vom 08.06.2010: Bedingtes Kapital III a gemäß Hauptversammlung vom 18.01.2000 mit diversen Änderungs- und Anpassungsbeschlüssen ( § 4 Abs. 6 der Satzung): Das Grundkapital ist um weitere EUR 35.456.908,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 35.456.908 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit Stimmrecht bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IIIa). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18.01.2000, ergänzt und angepasst durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 03.05.2001, im Rahmen des "Long Term Incentive-Plans der SAP AG 2000" von der SAP AG ausgegeben worden sind, von ihrem Wandlungsbzw. Bezugsrecht auf Stammaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Wandlungsbzw. Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsbzw. Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital VI gem. Anpassungsbeschluss der Hauptversammlung vom 08.06.2010: Bedingtes Kapital VI gemäß Hauptversammlung vom 03.05.2002 ( § 4 Abs. 10 der Satzung): Das Grundkapital ist um weitere EUR 72.119.440,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 72.119.440 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit Stimmrecht bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.06.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07.06.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 250.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.(Genehmigtes Kapital I, § 4 Abs. 5 der Satzung). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.06.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07.06.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 250.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen (Genehmigtes Kapital II, § 4 Abs. 7 der Satzung). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.06.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07.06.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 30.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.(Genehmigtes Kapital III, § 4 Abs. 11 der Satzung). Die Ermächtigungen des Vorstands durch Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 12.05.2005 und 09.05.2006 das Grundkapital der Gesellschaft (bisheriges Genehmigtes Kapital I, II, Ia und IIa ) zu erhöhen, sind aufgehoben bzw. durch Zeitablauf erloschen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SAP SE, Walldorf.