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Geschäftsführer: S. Wiebe-Legenhausen · Verschmelzung: Wiebe Holding Beteiligungs-GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb26.03.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 121349: GBM Wiebe Gleisbaumaschinen GmbH,
Achim, Im Finigen 8, 28832 Achim
. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Gleis- und Tiefbauarbeiten sowie die maschinelle Gleisbearbeitung und die Übernahme und Durch-führung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. 2. Unternehmensgegenstand ist ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Bestellt als Geschäftsführer: Wiebe-Legenhausen, Sandra, Bremen, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2020 mit der Wiebe Holding Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Achim (Amtsgericht Walsrode HRB 121764) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GBM Wiebe Gleisbaumaschinen GmbH, Achim.

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