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Verschmelzung: Süddeutsche Altglas-Rohstoff GmbH Hrb 15.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.06.2010)
Auf einen Blick
Text
Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft,
Bad Wurzach, Oberlandstr. 1-8, 88410 Bad Wurzach
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.05.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Süddeutsche Altglas-Rohstoff GmbH", Bad Wurzach (Amtsgericht Ulm HRB 610071) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Verallia Deutschland AG, Bad Wurzach.