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Verschmelzung: Fujitsu Siemens Computers IT Product Services GmbH & Co. KG · Satzung Hrb05.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Fujitsu Siemens Computers GmbH, München (
Ungenannte Str. ??, D-80807 München
). Die Fujitsu Siemens Computers IT Product Services GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 87271) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit derGesellschaft verschmolzen. Außerdem wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2007 § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung neu gefasst. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Fsas Technologies GmbH, München.