Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Genossenschaft Volksbank Kraichgau eG · Satzung Hrb11.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.06.2010)
Auf einen Blick
Text
Volksbank Wiesloch eG, Wiesloch (
Hauptstr. 139, 69168 Wiesloch
). Die außerordentliche Vertreterversammlung vom 22.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (??????????????, ???????????????? des Aufsichtsrats) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.. Firma geändert, nun: Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim eG. Sitze nunmehr: Wiesloch und Sinsheim. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.10.2009 und 22.10.2009 die Genossenschaft "Volksbank Kraichgau eG", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim GnR 340010) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Kraichgau eG, Wiesloch.