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Von Amts wegen berichtigt: Die Hauptversammlung vom 31.05.2007 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals durch … Hrb04.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.08.2007)

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RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (
Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale
). Von Amts wegen berichtigt: Die Hauptversammlung vom 31.05.2007 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals durch Einfügung des § 4 Abs. 2 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.05.2012 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 129600000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale.