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Löschung · Verschmelzung: GfK AG Hrb17.08.2007 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 16.08.2007)

Auf einen Blick

Text

GfK Panel Services Deutschland GmbH, Nürnberg (
Ungenannte Str. ??, D-90319 Nürnberg
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der GfK AG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 9398) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit deren Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 16.08.2007. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GfK Panel Services Deutschland GmbH, Nürnberg.