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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 28.02.2014 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

E.DIS AG

Fürstenwalde/Spree

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

8. April 2014, um 16:30 Uhr,

in der Hauptverwaltung der E.DIS AG,
Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der E.DIS AG
mit Sitz in Fürstenwalde/Spree

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 67.000.000,00 € für das Geschäftsjahr 2013 als Dividende auszuschütten.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließen wird.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 2 MitbestG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus 10 Mitgliedern der Anteilseignervertreter und 10 Mitgliedern der Arbeitnehmervertreter zusammen. Von den 10 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner werden gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung sieben Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden.

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die Herren

1.

Joachim Hünecke, Sanitz, Verbandsvorsteher Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste der E.ON edis AG

2.

Dr. Thomas König, Duisburg, Mitglied der Geschäftsführung der E.ON Deutschland, E.ON SE

3.

Dr. Alexander Montebaur, Wolfenbüttel, Leiter Netzsteuerung der E.ON Deutschland, E.ON SE

4.

Matthias Platzeck, Potsdam, Abgeordneter des Landtages Brandenburg

5.

Bernd Romeike, Olching, ehemaliges Mitglied des Vorstandes der E.ON Energie AG

6.

??????? ??????, Laatzen, Vorstandsvorsitzender der Avacon AG

7.

Michael Thomalla, Warin, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V.

für die Amtsperiode gemäß § 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH vom 14.12.2001/17.12.2001

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, zuzustimmen, dass zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH vom 14.12.2001/17.12.2001 der im Entwurf vorliegende Änderungsvertrag abgeschlossen wird.

Der Änderungsvertrag hat folgenden Wortlaut:

 
ENTWURF
Änderungsvertrag

zwischen
der E.DIS AG,

Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree

- nachstehend bezeichnet als " Organträger" -
 

und
der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH,

Ungenannte Str. ??, D-14467 Potsdam

- nachstehend bezeichnet als " Organgesellschaft"-
 

wird folgender

Änderungsvertrag
 

zu dem zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft bestehenden Ergebnisabführungsvertrag geschlossen:

Präambel
 
1.

Zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft wurde am 14.12.2001/17.12.2001 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, der am 18.7.2002 durch Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft Rechtswirksamkeit erlangt hat. Der Organträger hält sämtliche Geschäftsanteile der Organgesellschaft.

2.

Der Organträger firmiert zwischenzeitlich unter "E.DIS AG". Die Organgesellschaft hat zwischenzeitlich ihren Sitz von Fürstenwalde/Spree nach Potsdam verlegt und hat ihren Verwaltungssitz in 14467 Potsdam, Am Kanal 2-3.

3.

Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl. I S. 285) wurden die steuerlichen Formvorschriften für Ergebnisabführungsverträge geändert. Nunmehr wird ein Ergebnisabführungsvertrag nur dann steuerlich anerkannt, wenn der Vertrag ausdrücklich eine dynamische Verweisung auf die jeweils gültige Fassung des § 302 AktG enthält. Diese Neuregelung gilt aber nur für die Ergebnisabführungsverträge, die nach dem Tag des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes abgeschlossen oder geändert werden. Bei bereits bestehenden Verträgen ohne eine entsprechende Verweisung ist gemäß § 34 Abs. 10b Satz 2 KStG der Vertrag bis zum 31.12.2014 entsprechend anzupassen. Bisher enthält der Ergebnisabführungsvertrag eine solche dynamische Verweisung nicht; mittels des vorliegenden Änderungsvertrages soll diese eingeführt werden.

 

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:

§ 1
Änderung von § 2 des Vertragstextes
 

§ 2 des eingangs genannten Ergebnisabführungsvertrages wird geändert und lautet nun folgendermaßen:

"§ 2 Verlustübernahme
 

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend."

 
§ 2
Inkrafttreten
1.

Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung des Organträgers und der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft.

2.

Dieser Vertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft wirksam.

(Ort, Datum)
____________________________
(Ort, Datum)
____________________________
Organträger
E.DIS AG
Organgesellschaft
e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH

II. Ausliegende Unterlagen

Mit dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der E.DIS AG folgende Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

―

Jahresabschluss der E.DIS AG zum 31. Dezember 2013 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes sowie der Bericht des Aufsichtsrates

―

Ergebnisabführungsvertrag zwischen der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH vom 14.12.2001/17.12.2001

―

Entwurf des Änderungsvertrages zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH vom 14.12.2001/17.12.2001

―

Bericht über den Unternehmensvertrag gemäß § 293a AktG sowie die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der Vorlagen.

III. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, dem 1. April 2014, bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung unmittelbar an die

 

E.DIS AG
Vorstandsbüro
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/Spree

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmachten bedürfen gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung - abgesehen von gesetzlichen Sonderfällen - der Textform.

 

Fürstenwalde/Spree, den 28. Februar 2014

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: E.DIS AG, Fürstenwalde/Spree.