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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 28.02.2014 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
E.DIS AGFürstenwalde/SpreeWir laden unsere Aktionäre zu der am 8. April 2014, um 16:30 Uhr,in der Hauptverwaltung der E.DIS AG,
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. |
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 67.000.000,00 € für das Geschäftsjahr 2013 als Dividende auszuschütten. |
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. |
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| 6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließen wird. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 2 MitbestG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus 10 Mitgliedern der Anteilseignervertreter und 10 Mitgliedern der Arbeitnehmervertreter zusammen. Von den 10 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner werden gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung sieben Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden.
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| 7. |
Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH vom 14.12.2001/17.12.2001 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, zuzustimmen, dass zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH vom 14.12.2001/17.12.2001 der im Entwurf vorliegende Änderungsvertrag abgeschlossen wird. |
Der Änderungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
zwischen
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und
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wird folgender
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zu dem zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft bestehenden Ergebnisabführungsvertrag geschlossen:
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Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:
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§ 2 des eingangs genannten Ergebnisabführungsvertrages wird geändert und lautet nun folgendermaßen:
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Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend." |
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II. Ausliegende Unterlagen
Mit dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der E.DIS AG folgende Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:
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Jahresabschluss der E.DIS AG zum 31. Dezember 2013 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes sowie der Bericht des Aufsichtsrates |
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Ergebnisabführungsvertrag zwischen der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH vom 14.12.2001/17.12.2001 |
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Entwurf des Änderungsvertrages zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH vom 14.12.2001/17.12.2001 |
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Bericht über den Unternehmensvertrag gemäß § 293a AktG sowie die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der E.DIS AG und der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH |
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der Vorlagen.
III. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, dem 1. April 2014, bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben.
Bitte richten Sie Ihre Anmeldung unmittelbar an die
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E.DIS AG
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Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmachten bedürfen gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung - abgesehen von gesetzlichen Sonderfällen - der Textform.
Fürstenwalde/Spree, den 28. Februar 2014
Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: E.DIS AG, Fürstenwalde/Spree.