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Formwechsel: EnBW Baltic 1 GmbH & Co. KG Hrb29.03.2010 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 25.03.2010)
Auf einen Blick
Text
EnBW Baltic 1 GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-70173 Stuttgart
. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.02.2010 in eine KG unter der Firma "EnBW Baltic 1 GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725051) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EnBW Baltic 1 GmbH & Co. KG, Biberach a. d. Riß.