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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg30.04.2012 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

d.velop AG

Schildarpstraße 6-8
48712 Gescher

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit lädt die d.velop AG ihre Aktionäre zu der am Donnerstag, 30.05.2012, ab 17:00 Uhr im Hause der d.velop AG,

Schildarpstraße 6-8, 48712 Gescher
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Lagebericht des Vorstandes

3.

Bericht des Aufsichtsrates

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Jahresüberschuss beträgt nach Steuern € 1.210.282,41

b)

An die Aktionäre auszuschüttender Betrag € 457.446,00 (83.172 Aktien a € 5,50, 250 Aktien sind gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt)

Die Ausschüttung erfolgt im Juni 2012

c)

Gewinnvortrag: € 752.836,41

Hinweis: Der Jahresabschluss liegt in den Geschäftsräumen der d.velop AG zur Einsicht aus und verbleibt dort bis nach der Hauptversammlung am 30.05.2012.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Der Vorstand schlägt vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KRP audit GmbH, Ahaus für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2012 zu bestellen.

8.

Satzungsänderungen

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderungen vor:

8.1

§ 4 Ziffer 6 (bisherige Fassung)
"Der Vorstand wird auf eine Dauer von höchstens fünf Jahren ab Eintragung der am 15. März 2001 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft über den Betrag von EURO 75.000,00 hinaus bis zu einem Betrag von EURO 100.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Akten dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgegeben werden. Im Übrigen sind die sonstigen gesetzlichen Vorschriften über eine Kapitalerhöhung zu beachten."

§ 4 Ziffer 6 (neue Fassung)
wird ersatzlos gestrichen

8.2

§ 8 Ziffer 1 (bisherige Fassung)
"Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich, wenn nur ein Vorstandsmitglied vorhanden ist, durch diese vertreten. Sind zwei oder mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird sie durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich."

§ 8 Ziffer 1 (neue Fassung)
Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.

8.3

§ 9 Ziffer 1 Abs. 2 (bisherige Fassung)
"Ein Aufsichtsratsmitglied wird von der S-UBG Münsterland-Sparkasse Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Münsterland mbH entsandt. Die Ausübung des Entsenderechtes ist daran gebunden, dass die S-UBG Münsterland-Sparkasse Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Münsterland mbH, Münster, Inhaberin von mindestens 5% (in Worten: fünf vom Hundert) der am Grundkapital der Gesellschaft beteiligten Aktien ist."

§ 9 Ziffer 1 Abs. 2 (neue Fassung)
wird ersatzlos gestrichen

8.4

§ 9 Ziffer 1 Abs. 3 (bisherige Fassung)
"Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wird von der devo GmbH & Co. KG, Kronberg im Taunus (AG Königsstein, HRA 3203) entsandt. Die Ausübung des Entsendungsrechtes ist daran gebunden, dass die devo GmbH & Co. KG, Kronberg im Taunus, Inhaberin von mindestens 25,1% (in Worten: fünfundzwanzig 1/100 vom Hundert) der am Grundkapital der Gesellschaft beteiligten Aktien ist."

§ 9 Ziffer 1 Abs. 3 (neue Fassung)
Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wird von der devo GmbH & Co. KG, Kronberg im Taunus (AG Königsstein, HRA 3203) entsandt. Die Ausübung des Entsendungsrechtes ist daran gebunden, dass die devo GmbH & Co. KG, Kronberg im Taunus, Inhaberin von mindestens 25,1% (in Worten 251/10 von 100) der am Grundkapital der Gesellschaft beteiligten Aktien ist.

8.5

§ 12 Ziffer 3 (bisherige Fassung)
"Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder zu einer Aufsichtsratssitzung oder zur Stimmabgabe außerhalb einer Sitzung aufgefordert sind und alle an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält."

§ 12 Ziffer 3 (neue Fassung)
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder zu einer Aufsichtsratssitzung ordnungsgemäß eingeladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält.

8.6

§ 13 Ziffer 1 (bisherige Fassung)
"Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von € 7.500,00. Der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag. Die Vergütung kann von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, erhöht und mit einfacher Mehrheit herabgesetzt werden.

§ 13 Ziffer 1 (neue Fassung)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten, außer dem Ersatz ihrer Auslagen, in jedem vollen Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von € 12.000,00. Der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag. Die Vergütung kann von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, erhöht und mit einfacher Mehrheit herabgesetzt werden.

9.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre zugelassen, die im Aktionärsbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am 3. Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Informationen

Der Jahresabschluss 2011 liegt in den Geschäftsräumen der d.velop AG zur Einsicht aus und verbleibt dort bis nach der Hauptversammlung am 30.05.2012.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

 

Gescher, im April 2012

d.velop AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: d.velop AG, Gescher.

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