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Nicht mehr Beherrschung: INVISTA Resins & Fibers GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: INVISTA Resins & Fibers GmbH Hrb 01.04.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.03.2010)

Auf einen Blick

Text

INVISTA (Deutschland) GmbH, Östringen (
Ungenannte Str. ??, D-76684 Östringen
). Der zwischen der Gesellschaft und der "INVISTA Resins & Fibers GmbH", Hattersheim am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74000) am 17.11.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INVISTA (Deutschland) GmbH, Ettlingen.