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Bekanntmachung der Geschäftsführung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg12.04.2018 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

LeoBus GmbH

Leipzig

Bekanntmachung der Geschäftsführung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bei der LeoBus GmbH

Die Geschäftsführung der LeoBus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB-Nr. 7369, teilt mit, dass nach ihrer Ansicht der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Die LeoBus GmbH beschäftigt aktuell regelmäßig mehr als 500, aber weniger als 2000 Mitarbeiter. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der LeoBus GmbH zur Folge, dass die Gesellschaft einen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG) zu bilden hat. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrates der LeoBus GmbH entspricht den Anforderungen des Drittelbeteiligungsgesetzes, namentlich der Vorgabe, dass der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen muss (§ 4 Abs. 1 DrittelbG), nicht.

Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung der Geschäftsführung nach Maßgabe der §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, §§ 95, 96, 101 AktG neu zu bilden. Der Aufsichtsrat wird zukünftig aus insgesamt sechs Mitgliedern bestehen. Hierbei ist ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates nach den Bestimmungen des DrittelbG zu wählen (§§ 4 ff. DrittelbG); die übrigen Mitglieder werden nach den Bestimmungen des dann geltenden Gesellschaftsvertrags der LeoBus GmbH bestimmt.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften neu gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG i.V.m. § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG i.V.m. § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht, hier das Landgericht Leipzig, anrufen.

Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen Betrieben der Gesellschaft veröffentlicht.

Leipzig, den 10. April 2018

Ronald Juhrs
Geschäftsführer
Peter Müller-Marschhausen
Geschäftsführer

 

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: LeoBus GmbH, Leipzig.