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Verschmelzung: EK/servicegroup eG Hrb17.02.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.02.2021)

Auf einen Blick

Text

GnR 225: BABY-PLUS Ein- und Verkaufsgenossenschaft eG, Würzburg (
Ungenannte Str. ??, D-97084 Würzburg
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2020 sowie Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 12.09.2020 und Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 15.09.2020 mit der EK/servicegroup eG mit dem Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld GnR 229) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BABY-PLUS Ein- und Verkaufsgenossenschaft eG, Würzburg.